Wer braucht einen SaNa-Ausweis?

In den Kantonen gibt es die unterschiedlichsten Fischereiberechtigungen (Tages-, Wochen-, Monate- oder Jahrespatente resp. Karten, Freiangelrecht, Jugendpatente etc.) und auf den ersten Blick ist nicht klar ist, wer nun was machen muss.

Wir fassen hier die unterschiedlichen Möglichkeiten zusammen:

Grundsätzlich kann unterschieden werden zwischen:

  1. Inhaber von Kurzzeit-Patenten (Patente die bis zu einem Monat gültig sind)
  2. Kategorie Übergangslösung 
  3. Inhaber eines kantonalen Ausweises
  4. Schweizer Sportfischer Brevet vor 2009
  5. Besitzt ausländischen Fischerausweis oder Fischerprüfung

 

WICHTIG: Informieren Sie sich immer, wie ihr gewünschter Kanton die Ausgabe der Fischereiberechtigungen regelt.

 

 

Ausländischer Ausweis

 

In verschiedenen Ländern müssen Angler wie in der Schweiz eine Fischerprüfung absolvieren, damit sie ein Fischerpatent erhalten können.

Die Ausweise aus Deutschland, Österreich, Lichtenstein und Tirol berechtigen zum Umtausch in einen schweizerischen SaNa-Fischerei ohne Erfolgskontrolle. 

Für die Bestellung eines Sachkunde-Nachweises sendet man das vollständig ausgefüllte Antragsformular zusammen mit der Kopie des Ausweises an die Geschäftsstelle.

Gegen eine Gebühr von Fr. 40.-  wird der Ausweis zugestellt. 

 

Zum Antragsformular