Wer braucht einen SaNa-Ausweis?

In den Kantonen gibt es die unterschiedlichsten Fischereiberechtigungen (Tages-, Wochen-, Monate- oder Jahrespatente resp. Karten, Freiangelrecht, Jugendpatente etc.) und auf den ersten Blick ist nicht klar ist, wer nun was machen muss.

Wir fassen hier die unterschiedlichen Möglichkeiten zusammen:

Grundsätzlich kann unterschieden werden zwischen:

  1. Inhaber von Kurzzeit-Patenten (Patente die bis zu einem Monat gültig sind)
  2. Kategorie Übergangslösung 
  3. Inhaber eines kantonalen Ausweises
  4. Schweizer Sportfischer Brevet vor 2009
  5. Besitzt ausländischen Fischerausweis oder Fischerprüfung

 

WICHTIG: Informieren Sie sich immer, wie ihr gewünschter Kanton die Ausgabe der Fischereiberechtigungen regelt.

 

 

Kurzzeitpatent



Gemäss Vollzugshilfe (Anforderungen an die Fangberechtigung) des Bundes ist für Anglerpatente und –Karten, welche eine Gültigkeitsdauer von einem Monat oder weniger haben, kein Sachkunde-Nachweis in Form eines Kurses zu erbringen. Mit dem Kauf eines Kurzzeit-Patents wird jedem Fischenden eine Sachkunde-Information (Faltblatt des Bundes) abgegeben, welche die wichtigsten tierschutzrelevanten Aspekte der Fischerei zusammenfasst.

ACHTUNG: 

Einzelne Kanton gehen über die Vorschriften des Bundes hinaus und verlangen auch für Kurzzeitpatente den Sachkundenachweis Fischerei. Ein Kursbesuch lohnt sich also in jedem Fall um Probleme zu vermeiden.

Informieren sie sich in jedem Fall vor Ort über die geltenden Bestimmungen.

Einschränkungen:

Wer keinen Sachkunde-Nachweis macht, d.h. wer sich nur mittels Broschüre oder Faltblatt über die tierschutzrelevanten Aspekte der Fischerei informiert und entsprechend nur ein Kurzzeit-Patent erwerben kann, darf nicht

  • Fischen mit Widerhaken
  • lebende Köderfische verwenden
  • Fische kurzfristig lebend Hältern