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Netzwerk aktuell

Ausweisverlust

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Öffnungszeiten

Telefon: Montag bis Freitag von 8:30 - 11:30

Änderung der Kursanmeldung ab 2025

Das Netzwerk Anglerausbildung modernisiert seine Prozesse. Die Ausweisgebühr wird ab dem 6. Januar 2025 direkt ans Netzwerk Anglerausbildung bezahlt. Nach erfolgreicher Prüfung wird neu ein digitaler SaNa Ausweis ausgestellt, welcher direkt an die hinterlegte E-Mail Adresse versendet wird.

Wenn Sie den SaNa-Kurs noch im Jahr 2024 absolvieren wollen, sind Sie von dieser Änderung nicht betroffen.

Wenn Sie den Kurs im Jahr 2025 absolvieren wollen, müssen Sie folgendes beachten:

Sie möchten sich für einen Kurs im Jahr 2025 anmelden

Aufgrund der Systemumstellung ist die Kursanmeldung für Kurse im Jahr 2025 erst ab dem 6.1.2025 möglich.

Sie besitzen ein Lehrmittel mit einer Berechtigungskarte

Ab dem 6. Januar 2025 wird die Berechtigungskarte im obligatorischen Lehrmittel durch einen Code ersetzt, welchen sie direkt bei der Anmeldung eingeben müssen. Wenn Sie noch eine Bestätigungskarte besitzen, sich aber für einen Kurs im Jahr 2025 anmelden möchten, müssen sie diese in einen Code umtauschen. Wenden Sie sich hierzu an den Lehrmittelanbieter (Schweizer Sportfischerbrevet oder IG Dä Neu Fischer). 

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle per E-Mail oder zu den Öffnungszeiten telefonisch zur Verfügung.

Team

Team Netzwerk Anglerausbildung (Beat Ludwig, Monika Ackermann, Silvia Friedli, Eva Jenni, Adrian Aeschlimann, v.l.)

Online Erfolgskontrolle

Mit der Online-Erfolgskontrolle am Schluss des Kurses sofort zum provisorischen SaNa-Ausweis und zum Fischerpatent

Die Absolventen der Online-Erfolgskontrolle erhalten direkt nach Prüfungsabschluss am Kurs automatisch per Email einen provisorischen SaNa-Ausweis. Dieses offizielle Papier erlaubt in den meisten Kantonen (Ausnahme Uri) den sofortigen Bezug eines Fischerpatents und dient als Übergangslösung zwischen dem Kurs und dem ausgestellten Ausweises. 

In der Kursausschreibung ist ersichtlich, welche Kurse die Online-Erfolgskontrolle anbieten.

Von Instruktoren selber ausgestellte Bestätigungskarten haben keine amtlichen Gültigkeit und werden von den Fischereiverwaltungen nicht anerkannt.

Mehr Informationen zum provisorischen SaNa-Ausweis

Alterslimite für SaNa-Teilnehmer/innen

Für die Absolvierung von SaNa-Kursen ist keine Alterslimite festgelegt. Die Erfahrung jedoch zeigt, dass es aus verschiedenen Gründen (z.B. Leseverständnis) Sinn macht eine minimale Alterslimite einzuhalten. Angelehnt an die Kantonalen Fischereigesetzgebungen empfehlen wir als Richtwert eine untere Altersgrenze von 10 Jahren (Jahrgang) nicht zu unterschreiten.  

Ab 1. Januar 2019 keine SaNa - Übergangs-lösungen mehr !

Wer in den Jahren 2004 bis 2008 mindestens einmal ein Patent mit einer Gültigkeitsdauer von länger als einem Monat erworben hat, konnte damit im Sinne einer Übergangslösung für langjährige Fischende einen Sachkunde-Nachweis erwerben. Die Frist für den Umtausch eines alten Fischerpatentes in einen SaNa-Ausweis ist Ende 2014 abgelaufen.

Der Lenkungsausschuss des Netzwerks Anglerausbildung hat beschlossen, dass ab 1.1.2019 definitiv auch mit kantonalen Bestätigungskarten oder Schreiben keine SaNa-Ausweise mehr ausgestellt werden.

Nicht betroffen von dieser Regelung bleibt der Ersatz (Verlust, Defekt) bereits ausgestellter SaNa-Ausweise (auch Typ «Übergangslösung») des Netzwerks Anglerausbildung (Abbildung links). Diese offiziellen SaNa-Ausweise behalten ihre Gültigkeit.

Detaillierte Informationen finden Sie hier

Ratgeber "Hände weg vom Blei in der Fischerei"

Wir bieten ein vielfältiges Kursangebot