Fragen & Antworten
Die Kosten für den SaNa-Ausweis unterteilen sich in drei Elemente, welche separat an die entsprechenden Parteien zu zahlen sind:
Administrative Gebühr Gebühr von CHF 30.- für die Ausstellung des SaNa-Ausweises mit der Kursanmeldung beim Netzwerk Anglerausbildung.
Lehrmaterial Kosten für das Lehrmaterial der Lehrmaterialanbieter. (Link Lehrmittelanbieter)
Kursgebühr Kosten für die Kursdurchführung welche an den Instruktor/in bezahlt werden. (Link ausgeschriebene Kurse)
Wer in der Schweiz Fischen will, hat vielfältige Möglichkeiten. Je nach Kanton und Gewässer ist es nach wie vor möglich, ohne SaNa-Ausweis zu Fischen. Vielerorts der ist der SaNa-Ausweis jedoch Pflicht.
Die Mindestanforderungen sind in der Tierschutzverordnung geregelt:
«Das Fangen und Töten ist ohne Sachkundenachweis gestattet, wenn im betreffenden Kanton zum Angeln in öffentlichen Gewässern kein Patent oder ein Kurzpatent bis zu einem Monat Dauer erforderlich ist.» Das heisst, dass für den Bezug eines Patents, das mehr als ein Monat gültig ist, zwingend ein SaNa-Ausweis nötig ist.
Um zu Fischen genügt es nicht, einfach die Fischereigesetze zu kennen. Seit 2009 werden die Grundzüge, die einen tiergerechten Umgang mit den Fischen ermöglichen, in der Tierschutzgesetzgebung geregelt.
Die wichtigsten Elemente dieser Tierschutzvorschriften sind (Verboten ist ab dem 1.1.2009):
- Die Verwendung lebender Köderfische
Ausnahmen: Der Kanton kann an gewissen Gewässern Ausnahmen erlauben; allerdings nur für Fischende mit einem Sachkunde-Nachweis - Das Fischen mit Widerhaken in Fliessgewässern
Ausnahmen: Der Kanton kann für einige Angelmethoden für Fischende mit einem Sachkunde-Nachweis Ausnahmen erlauben - Das Hältern von Fischen
Ausnahmen können für Fischende mit Sachkunde-Nachweis gewährt werden, zum Beispiel das kurzfristige Hältern bis zum Ende des Angelausfluges
zulässsige Tötungsmethoden: Um dem Fisch einen qualvollen Tod zu ersparen muss der Fisch (grösser als 22 cm) erst mit einem Schlag auf den Kopf betäubt, und direkt anschliessend entblutet werden. Oder der Fische wird nach dem Betäubungsschlag sofort ausgenommen, was für eine gute Fleischqualität sowieso empfehlenswert ist. - Fische kleiner als 22 cm können mittels Kopfschlag oder der Kombination von Kopfschlag und Genickbruch getötet werden.
- Die Gesetzgebung des Tierschutzes sowie der Fischerei gelten sowohl an privaten wie auch an den öffentlichen Gewässern.
Detaillierte Hinweise zu Gesetzgebung und Verordnungen finden Sie in den kantonalen Vorschriften
Bitte kontaktieren Sie uns mit Ihren Angaben, damit wir Ihnen weiterhelfen können.
In den Kantonen gibt es die unterschiedlichsten Fischereiberechtigungen (Tages-, Wochen-, Monate- oder Jahrespatente resp. Karten, Freiangelrecht, Jugendpatente etc.) und auf den ersten Blick ist nicht klar ist, wer nun was machen muss.
Wir fassen hier die unterschiedlichen Möglichkeiten zusammen:
Grundsätzlich kann unterschieden werden zwischen:
- Inhaber von Kurzzeit-Patenten (Patente die bis zu einem Monat gültig sind)
- Kategorie Übergangslösung
- Inhaber eines kantonalen Ausweises
- Schweizer Sportfischer Brevet vor 2009
- Besitzt ausländischen Fischerausweis oder Fischerprüfung
WICHTIG: Informieren Sie sich immer, wie ihr gewünschter Kanton die Ausgabe der Fischereiberechtigungen regelt.
Wir bitten Sie, uns über das Kontaktformular zu kontaktieren und die fehlerhaften Angaben mitzuteilen.
Wir bitten Sie, uns über das Kontaktformular zu kontaktieren und die Namensänderung mitzuteilen. Adressänderungen müssen nicht zwingend mitgeteilt werden.
Der Ersatz eines physischen Ausweis (Plastikkarte) kostet 25.- CHF. Der physische SaNa-Ausweis ist in den Kantonen Waadt , Freiburg und Genf obligatorisch. In den anderen Kantonen ist ein digitaler SaNa-Ausweis ausreichend.
Der Ersatz eines digitalen Ausweis im PDF-Format kostet 20.- CHF.
Bitte füllen Sie folgendes Formular aus und bezahlen Sie die entsprechende Gebühr direkt:
Adressänderungen (PLZ, Strasse) müssen nicht mitgeteilt werden, sofern Sie keine neuen Ausweis benötigen.
Der digitale SaNa Ausweis wird den Teilnehmenden nach bestandener Erfolgskontrolle und anschliessender Freigabe durch den Instruktor direkt auf die hinterlegte E-Mail Adresse zugestellt.
Die Plastikkarte (physischer Ausweis) wird nach bestandener Erfolgskontrolle per Briefpost zugestellt. Die Plastikkarte kann bei der Anmeldung bestellt werden (Checkbox). Ansonsten wird sie nicht automatisch erstellt und Sie erhalten ausschliesslich einen digitalen Ausweis. Eine Nachbestellung der Plastikkarte ist via Kontaktformular möglich. Der erstmalige Bezug ist in der bei der Anmeldung bezahlten administrativen Gebühr enthalten.
Ist das E-Mail mit dem digitalen SaNa-Ausweis nach dem Kursabschluss nicht bei Ihnen angekommen, prüfen Sie Ihren Spamordner oder kontaktieren Sie den Kursleiter oder via das Kontaktformular an die Geschäftsstelle des Netzwerks Anglerausbildung.
Wir sind sehr froh über Feedback zu unseren Kursen um das Angebot im Rahmen der Möglichkeiten stets weiterzuentwickeln. Wir sind sehr froh über ihr Feedback:
Wir sind sehr froh über Ihr Feedback zu unserer Website. Bitte melden Sie sich bitte via E-Mail.
Die Kurse sind auf unserer Webseite unter SaNa-Kurse ausgeschrieben. Mit einem Klick auf den Button “Anmelden” gelangt man zur Anmeldemaske für den jeweiligen Kurs.
Wir stehen Ihnen telefonisch zur Verfügung um das weitere Vorgehen mit ihnen zu klären.
Telefon: 031 330 28 01
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8:30 bis 11:30
Wir stehen Ihnen telefonisch zur Verfügung um das weitere Vorgehen mit ihnen zu klären.
Telefon: 031 330 28 01
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8:30 bis 11:30
Bitte kontaktieren Sie uns mit Ihren Angaben, damit wir Ihnen weiterhelfen können.
Bitte füllen Sie das Antragsformular aus um den gewünschten Ausweis zu erhalten. Diese Dienstleistung ist kostenlos.
Bitte füllen Sie das Antragsformular aus um den gewünschten Ausweis zu erhalten.
Die Bestellung eines physischen Ausweis (Plastikkarte) kostet 25.- CHF. Der physische SaNa-Ausweis ist in den Kantonen Waadt , Freiburg und Genf obligatorisch. In den anderen Kantonen ist ein digitaler SaNa-Ausweis ausreichend.
Bitte füllen Sie das Antragsformular aus um den gewünschten Ausweis zu erhalten.
Die Bestellung eines physischen Ausweis (Plastikkarte) kostet 25.- CHF. Der physische SaNa-Ausweis ist in den Kantonen Waadt , Freiburg und Genf obligatorisch. In den anderen Kantonen ist ein digitaler SaNa-Ausweis ausreichend.
Die Bestellung eines digitalen Ausweis im PDF-Format kostet 20.- CHF.
Die gewünschte Form kann direkt im Formular hinterlegt werden.
Bitte füllen Sie das Antragsformular aus um den gewünschten Ausweis zu erhalten. Diese Dienstleistung ist kostenlos.
Bitte füllen Sie das Antragsformular aus um den gewünschten Ausweis zu erhalten.
Die Bestellung eines physischen Ausweis (Plastikkarte) kostet 25.- CHF. Der physische SaNa-Ausweis ist in den Kantonen Waadt , Freiburg und Genf obligatorisch. In den anderen Kantonen ist ein digitaler SaNa-Ausweis ausreichend.
Die Bestellung eines digitalen Ausweis im PDF-Format kostet 20.- CHF. Die gewünschte Form kann direkt im Formular hinterlegt werden.
Wenn ihr physischer SaNa-Ausweis kaputt, die SaNa-Nummer jedoch noch lesbar ist, können Sie sich hier kostenlos einen digitalen Ausweis erstellen lassen.
Bitte füllen Sie das Antragsformular aus um den gewünschten Ausweis zu erhalten.
Die Bestellung eines physischen Ausweis (Plastikkarte) kostet 25.- CHF. Der physische SaNa-Ausweis ist in den Kantonen Waadt , Freiburg und Genf obligatorisch. In den anderen Kantonen ist ein digitaler SaNa-Ausweis ausreichend.
Die Bestellung eines digitalen SaNa-Ausweis im PDF-Format kostet 20.- CHF.
Die gewünschte Form kann direkt im Formular hinterlegt werden.
Zum Antragsformular
Wenn Sie Ihr altes Sportfischer Brevet verloren haben, finden Sie hier weitere Informationen: www.petri-heil.ch/de/home/brevet/haeufige-fragen
Bitte füllen Sie das Antragsformular aus um den gewünschten Ausweis zu erhalten.
Die Bestellung eines physischen Ausweis (Plastikkarte) kostet 40.- CHF. Der physische SaNa-Ausweis ist in den Kantonen Waadt , Freiburg und Genf obligatorisch. In den anderen Kantonen ist ein digitaler SaNa-Ausweis ausreichend.
Die Bestellung eines digitalen Ausweis im PDF-Format kostet 30.- CHF.
Die gewünschte Form kann direkt im Formular hinterlegt werden.
Falls Sie unsicher sind, ob Sie einen SaNa-Ausweis mit einer gültigen Nummer besitzen, können sie unter Angabe Ihrer Personalien eine Abfrage machen und erhalten die Rückmeldung, ob sie einen Ausweis besitzen oder nicht. Die Nummer können Sie einfordern unter info@anglerausbildung.ch oder via Kontaktformular.
Wer in den Jahren 2004 bis 2008 mindestens einmal ein Patent mit einer Gültigkeitsdauer von länger als einem Monat besass, konnte damit, im Sinne einer Übergangslösung für langjährige Angler, einen offiziellen Sachkunde-Nachweis «Übergangslösung» erwerben. Diese Frist für den Erwerb des SaNa-Ausweises ist Ende 2014 abgelaufen.
Das Wort «Übergangslösung» bezieht sich nicht auf eine zeitliche Beschränkung, sondern auf die Gruppe von Fischenden, welche durch ihre mehrjährige Praxis bereits sachkundig ist. Der Ausweis ist in den allermeisten Kantonen unbeschränkt gültig.
Grundsätzlich nein. Es gibt aber Kantone, welche die Übergangslösung gar nicht akzeptieren. Wenn sie dort fischen wollen, ist ein Kurs mit Erfolgskontrolle zwingend. Für genauere Informationen melden Sie sich direkt bei der zuständigen Behörde, welche die Fischereipatente ausstellt.
Voraussetzung für den Besuch eines SaNa-Kurses und zum Absolvieren der Erfolgskontrolle ist das Selbststudium eines offiziell anerkannten Lehrmittels.
Das Netzwerk Anglerausbildung respektive der Bund produziert kein eigenes Lehrmittel. Diese werden von privaten Anbietern oder auch Kantonen produziert und vom Netzwerk Anglerausbildung auf die Vollständigkeit überprüft.
Nur den offiziell zugelassenen Lehrmitteln liegt ein Lehrmittelcode bei. Der Lehrmittelcode muss bei der Kursanmeldung zwingend angegeben werden.
Der Lenkungsausschuss hat nach Überprüfung auf die Lernziele folgende Lehrmittel für die Ausbildung zugelassen:
- Schweizer Sportfischerbrevet, deutsch, ab 20. Auflage
- Schweizer Sportfischerbrevet, französisch, ab 3. Auflage
- Fischerprüfung IG DNF, ab 3. Auflage
- Kantonales Lehrmittel «Fischerprüfung» Uri
- Corso di introduzione alla pesca (FTAP in collaborazione con l'UCP), ab 4. editione
Momentan sind folgende Lehrmittel anerkannt:
- Schweizer Sportfischerbrevet, deutsch, ab 20. Auflage
- Schweizer Sportfischerbrevet, französisch, ab 3. Auflage
- Fischerprüfung IG DNF, ab 3. Auflage
- Kantonales Lehrmittel «Fischerprüfung» Uri
- Corso di introduzione alla pesca (FTAP in collaborazione con l'UCP), ab 4. editione
Weitere Informationen finden Sie unter der Menüseite Lehrmittel.
Die verschiedenen Bezugsquellen der Lehrmittel finden Sie hier.
Weitere Informationen finden sie auf unserer Seite oder direkt auf der Seite der entsprechenden Lehrmittelanbieter:
Ja, ein Teil der Lehrmittelanbieter bietet vergünstigte Lehrmittel für Familien an. Weiter Information stellen die Lehrmittelanbieter zur Verfügung:
Die Lehrmittel werden sowohl physisch, als Buch als auch digital, in der Form eines PDFs verkauft. Die Lehrmittel werden direkt bei den Anbietern bezogen.
Weitere Informationen finden sie auf unserer Seite oder direkt auf der Seite der entsprechenden Lehrmittelanbieter:
Informationen zum Lehrmittelcode finden Sie hier.
Informationen zum Umtausch finden Sie hier.
Der Kanton Tessin hat eine eigene Broschüre erarbeitet. Entsprechende Kurse in italienischer Sprache finden im Kanton Tessin statt.
Das Sportfischer Brevet gibt es zudem in italienisch als PDF und kann bestellt werden bei: www.petri-heil.ch
Mit wenigen Ausnahmen anerkennen die Kantone gegenseitig alle SaNa-Ausweise. Probleme sind in letzter Zeit mit der Anerkennung der Übergangslösung entstanden, indem gewisse Kantone diese nicht mehr anerkennen. Nur SaNa-Ausweise auf dem Niveau Sportfischer-Brevet anerkennt der Kanton BS.
Ab 1. Januar 2015 machen alle Kursteilnehmer in der gesamten Schweiz die gleiche Erfolgskontrolle. Alle ausgestellten Ausweise haben danach ein einheitliches Aussehen und die Anerkennung zwischen den Kantonen ist gewährleistet.
Je nach Land sind die Bestimmungen anders. Anbei eine Zusammenstellung der Situation in den angrenzenden Deutschen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Vorarlberg, Mecklenburg-Vorpommern, Österreich, Lichtenstein und Tirol Bezüglich der Anerkennung des Schweizer Sachkunde-Nachweises in weiteren Ländern müssen Sie sich selber direkt bei den zuständigen Behörden erkundigen.
Baden-Württemberg
Wer seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, und hier den SaNa- Ausweis gemacht hat, kann damit in Baden-Württemberg eine Angelberechtigung resp. den Angelschein (Fischereischein) erwerben. Neu wird allerdings offiziell nur noch der SaNa-Ausweis anerkannt, egal ob mit oder ohne Brevet-Logo, der «alte» Brevet-Ausweis wird nicht mehr anerkannt. Wer also noch im Besitz des Brevets ist, und nach Baden-Württemberg zum Fischen gehen will, sollte diesen zuerst in den SaNa-Brevet-Ausweis umtauschen lassen.
Bayern
Bayern anerkennt weder den SaNa-Ausweis noch das Sportfischer-Brevet. Allerdings können Touristen auch ohne Nachweis einer Fischerausbildung eine 3-monatige Angelkarte erwerben. Wer eine Saisonkarte erwerben will, muss die Ausbildung inklusive Prüfung in Bayern machen.
Mecklenburg-Vorpommern
Der SaNa-Ausweis wird von Mecklenburg-Vorpommern (MV) zum Angeln anerkannt. Wer einen Schweizer Sachkundenachweis besitzt, kann die Angelerlaubnis für Gewässer in Landes MV erwerben. Im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung sind Inhaberinnen und Inhaber eines Fischereischeines des Bundeslandes MV berechtigt, gegen Entgeld den Schweizer SaNa-Ausweis zu beziehen.
Niederösterreich
Der SaNa-Ausweis wird von Niederösterreich anerkannt. Wer einen Schweizer Sachkundenachweis (SaNa-Ausweis) besitzt, kann beim niederösterreichischen Landesverband die Fischerkarte erlangen. Im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung sind Inhaberinnen und Inhaber der niederösterreichischen Fischerkarte berechtigt, gegen Entgeld den Schweizer SaNa-Ausweis zu beziehen.
Vorarlberg
Auch Vorarlberg anerkennt weder SaNa-Ausweis noch Sportfischer Brevet. Wer in Vorarlberg Fischen will, kann ein 3-wöchiges Patent ohne Sachkunde-Ausweis beziehen, für längerfristige Patente muss der in Vorarlberg vorgeschriebene Kurs inklusive theoretischer und praktischer Prüfung besucht werden.
Liechtenstein
Die Fischereiprüfung in Liechtenstein (vgl. Ausbildungsunterlagen unter www.fischen.li) entspricht den Anforderungen an die Sachkunde, wie sie in der Schweiz verlangt wird. Entsprechend können in Liechtenstein ausgebildete Personen einen Schweizer SaNa-Ausweis beziehen und Schweizer können, mit Ausnahme der Jahrespatente, mit dem SaNa die Liechtensteinischen Patente beziehen.
Südtirol
Der SaNa-Ausweis wird im Südtirol anerkannt. Wer einen Schweizer Sachkundenachweis (SaNa-Ausweis) besitzt, kann beim Südtiroler Landesverband die Fischerkarte erlangen. Im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung sind Inhaberinnen und Inhaber der Südtiroler Fischerkarte berechtigt, gegen Entgeld den Schweizer SaNa-Ausweis zu beziehen.
Die Kurse werden von Instruktoren aus Fischereivereinen oder von privaten Anbietern angeboten. Innerhalb der geltenden Richtlinien haben sie die Freiheit die Kurse zu gestalten. Damit die wichtigsten Inhalte in jedem Fall übermittelt werden können, beträgt die Mindestkursdauer 5 Stunden.
Angebote mit dieser Mindestkursdauer empfehlen wir TeilnehmerInnen, welche bereits Berührungspunkte mit der Fischerei haben und sich in der Praxis (zum Beispiel Handling mit Fischen) bereits auskennen.
Für AnfängerInnen empfehlen wir Kurse, welche zusätzlich einen praktischen Teil anbieten. Hier können die theoretischen Inhalte in der Praxis erlernt werden. So werden die Grundlagen für eine tierschutzgerechte Fischerei geschaffen, welche sie anschliessend alleine am Gewässer umsetzen müssen.
Die Kurskosten sind abhängig vom Kursanbieter. Je nach dem ob es sich um einen 5-stündigen Standardkurs oder einen mehrtägigen Intensivkurs handelt, sind die Kurskosten unterschiedlich. Der jeweilige Kursanbieter kann Auskunft geben.
Melden Sie sich hierzu bei der zuständigen instruierenden Person des Kurses. Sie kann Ihnen genaue Auskunft über den Kursablauf geben.
Die Kontaktangaben des Instruktor finden Sie in der Anmeldebestätigung oder in der Informationsmail der instruierenden Person, welches Ihnen vor dem Kurs zugestellt wird.
Für die Absolvierung von SaNa-Kursen ist keine Alterslimite festgelegt. Die Erfahrung jedoch zeigt, dass es aus verschiedenen Gründen (zum Beispiel Leseverständnis) Sinn macht eine minimale Alterslimite einzuhalten. Angelehnt an die Kantonalen Fischereigesetzgebungen empfehlen wir als Richtwert eine untere Altersgrenze von 10 Jahren (Jahrgang) nicht zu unterschreiten.
Sie können in jedem Fall den zuständigen Instruktor kontaktieren, um weitere Fragen zu stellen.
Die Anzahl anwesender Personen ist abhängig von den Platzverhältnissen vor Ort. Melden Sie sich hierzu bei der zuständigen instruierenden Person des Kurses. Sie kann Ihnen genaue Auskunft über die Situation vor Ort geben.
Die Kontaktangaben des Instruktor finden Sie in der Anmeldebestätigung oder in der Informationsmail der instruierenden Person, welches Ihnen vor dem Kurs zugestellt wird.
Die Anzahl anwesender Personen ist abhängig von den Platzverhältnissen vor Ort. Melden Sie sich hierzu bei der zuständigen instruierenden Person des Kurses. Sie kann Ihnen genaue Auskunft über die Situation vor Ort geben.
Die Kontaktangaben des Instruktor finden Sie in der Anmeldebestätigung oder in der Informationsmail der instruierenden Person, welches Ihnen vor dem Kurs zugestellt wird.
Siehe hierzu die Kursbeschreibungen der Instruktoren.
Siehe hierzu die Kursbeschreibungen der Instruktoren.
Melden Sie sich hierzu direkt bei der Person, welche den Kurs organisiert. Die Kontaktangaben finden Sie hier.
Sie finden sämtliche ausgeschriebenen Kurse hier. Nutzen Sie die Filtermöglichkeiten nach Datum oder Kanton um den gewünschten Kurs zu finden.
Es ist möglich den Kurs in zwei Schritten und bei verschiedenen Anbietern zu absolvieren:
- Teil: Theorie (Vor Ort oder Online Kurs)
- Teil Praxis und Erfolgskontrolle
Sie können die Angebote in der Kursliste mit dem entsprechenden Filter suchen.
Melden Sie sich bei der Kursleitung, des bereits angemeldeten Kurses. Diese entfernt ihre Anmeldung aus der Liste. Dies ist notwendig, damit Sie sich einem andere Kurs einschreiben können.
Gehen Sie anschliessend auf die Kursliste (Link), wählen Sie den gewünschten Kurs an und wählen Sie sich via der Maske "Wenn Sie schon eine SaNa-Nummer haben, registrieren Sie sich bitte hier." ein.
Die Eingabe des Lehrmittel-Codes und der administrativen Gebühr ist nicht mehr notwendig.
Melden Sie sich bei der Kursleitung, des bereits angemeldeten Kurses. Diese entfernt ihre Anmeldung aus der Liste. Dies ist notwendig, damit Sie sich einem andere Kurs einschreiben können.
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Die Eingabe des Lehrmittel-Codes und der administrativen Gebühr ist nicht mehr notwendig.
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Die Eingabe des Lehrmittel-Codes und der administrativen Gebühr ist nicht mehr notwendig.
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Gehen Sie anschliessend auf die Kursliste (Link), wählen Sie den gewünschten Kurs an und wählen Sie sich via der Maske "Wenn Sie schon eine SaNa-Nummer haben, registrieren Sie sich bitte hier." ein.
Die Eingabe des Lehrmittel-Codes und der administrativen Gebühr ist nicht mehr notwendig.
Die Erfolgskontrolle wird standardmässig in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch angeboten.
Im Ausbildungssystem gilt das Motto «gleiche Prüfung für gleichen Ausweis». Die Erfolgskontrolle ist gesamtschweizerisch einheitlich: 50 Fragen aus einem Katalog von 150 müssen beantwortet werden. Davon müssen mindestens 40 richtig beantwortet werden, um die Prüfung zu bestehen.
Der Fragenkatalog ist abgestimmt auf die vom Netzwerk Anglerausbildung vorgegebenen Lernziele und steht auf der Webseite als Lernhilfe zur Verfügung.
Die Erfolgskontrolle wird elektronisch absolviert. Voraussetzung hierzu ist ein internetfähiges Gerät wie Smartphone (Apple und Android), Tablett-PCs oder Laptop. Wenn sie keine Abo mit Internetnutzung besitzen, informieren sie sich in der Kursausschreibung, ob der Kurs mit einer entsprechenden WLAN-Verbindung angeboten wird.
Nach Beendigung der Erfolgskontrolle erhalten Sie ihren SaNa-Ausweis auf ihre hinterlegte E-Mail Adresse.
Die Erfolgskontrolle in schriftlicher Form wird nur noch in Ausnahmefällen genehmigt.
Sie sind berechtigt sich an einem anderen Kurs Ihrer Wahl anzumelden. Hierfür benötigen Sie Ihre SaNa-Nummer, welche Sie mit der Kursanmeldung erhalten haben.
Gehen Sie anschliessend auf die Kursliste (Link), wählen Sie den gewünschten Kurs an und wählen Sie sich via der Maske "Wenn Sie schon eine SaNa-Nummer haben, registrieren Sie sich bitte hier." ein. Geben Sie Ihre Daten ein und wählen sie anschliessend die Checkbox "Ich bin ein Repetent" an. Die Eingabe des Lehrmittel-Codes und der administrativen Gebühr ist nicht mehr notwendig. Die Kursleitung wird automatisch über Ihre Anmeldung informiert und nimmt mit Ihnen Kontakt auf.
Falls Sie die Prüfung im Jahr 2024 oder früher nicht bestanden haben besitzen Sie keine SaNa-Nummer. Kontaktieren sie uns in diesem Fall via info@anglerausbildung.ch oder 031 330 28 01. Gerne erklären wir Ihnen das weitere Vorgehen.
Interessenten für SaNa-Instruktor/in melden sich mit dem Anmeldeformular beim Regionalleitenden. Nach Genehmigung durch die zuständige kantonale Fischereifachstelle wird der Kandidat durch das Netzwerk Anglerausbildung in einen 2-tägigen Ausbildungskurs eingeladen und für die Aufgaben vorbereitet.
Falls Sie ihr Passwort vergessen haben, klicken Sie auf den Button «Passwort vergessen» unterhalb der Eingabemaske.
Falls Sie ihren Benutzernamen nicht mehr wissen oder eine nicht mehr gültige E-Mail Adresse haben, kontakieren Sie uns unter folgender E-Mail Adresse: info@anglerausbildung.ch