In den Kantonen gibt es die unterschiedlichsten Fischereiberechtigungen (Tages-, Wochen-, Monate- oder Jahrespatente resp. Karten, Freiangelrecht, Jugendpatente etc.) und auf den ersten Blick ist nicht klar ist, wer nun was machen muss.
Wir fassen hier die unterschiedlichen Möglichkeiten zusammen:
Grundsätzlich kann unterschieden werden zwischen:
WICHTIG: Informieren Sie sich immer, wie ihr gewünschter Kanton die Ausgabe der Fischereiberechtigungen regelt.
Für die Anglerausbildung sind die Kantone zuständig. Je nach Kanton können die Anforderungen und Massnahmen daher unterschiedlich sein.
Bisher wurden je nach Ausbildung verschiedene SaNa-Ausweise ausgestellt. Aufgrund unterschiedlicher Anforderungen war auf dem Ausweis ersichtlich, welches Lehrmittel verwendet und in welchem Kanton der Kurs besucht wurde. Die Tatsache, dass das Kursniveau ab Januar 2015 vereinheitlicht ist, die Lehrmittel den gleichen Lernzielen genügen und alle Kursteilnehmer gesamtschweizerisch mit der gleichen Prüfung abschliessen, führte zum Beschluss des Lenkungsausschusses, auch den SaNa-Ausweis zu vereinheitlichen.
Es gibt ab dem 1. Januar 2015 nur noch einen einheitlichen schweizerischen Ausweis, ohne Kantonswappen und Lehrmittellogo.
Dieser Ausweis wird in allen Kantonen ohne Einschränkung anerkannt.
Sie besitzen bereits einen Ausweis (SaNa-Ausweis, Kantonaler Ausweis, Schweizer Sportfischer-Brevet, Deutsche Sportfischerprüfung …), haben diesen verloren oder er ist defekt und sie möchten ihn deshalb in einen neuen Ausweis umtauschen, dann finden sie hier das notwendige Bestellformular für den Ersatz.
Zum Antragsformular