In den Kantonen gibt es die unterschiedlichsten Fischereiberechtigungen (Tages-, Wochen-, Monate- oder Jahrespatente resp. Karten, Freiangelrecht, Jugendpatente etc.) und auf den ersten Blick ist nicht klar ist, wer nun was machen muss.
Wir fassen hier die unterschiedlichen Möglichkeiten zusammen:
Grundsätzlich kann unterschieden werden zwischen:
WICHTIG: Informieren Sie sich immer, wie ihr gewünschter Kanton die Ausgabe der Fischereiberechtigungen regelt.
In verschiedenen Ländern müssen Angler wie in der Schweiz eine Fischerprüfung absolvieren, damit sie ein Fischerpatent erhalten können.
Die Ausweise aus Deutschland, Österreich, Lichtenstein und Tirol berechtigen zum Umtausch in einen schweizerischen SaNa-Fischerei ohne Erfolgskontrolle.
Für die Bestellung eines Sachkunde-Nachweises sendet man das vollständig ausgefüllte Antragsformular zusammen mit der Kopie des Ausweises an die Geschäftsstelle.
Gegen eine Gebühr von Fr. 40.- wird der Ausweis zugestellt.