Ausländischer Fischereiausweis
In verschiedenen Ländern müssen Angler wie in der Schweiz eine Fischerprüfung absolvieren, damit sie ein Fischerpatent erhalten können.
Die Ausweise aus Deutschland, Österreich, Lichtenstein und Tirol berechtigen zum Umtausch in einen schweizerischen SaNa-Fischerei ohne Erfolgskontrolle.
Für die Bestellung eines Sachkunde-Nachweises sendet man das vollständig ausgefüllte Antragsformular zusammen mit einer Kopie des Pürfungszeugnis und einer Kopie des Personalausweises an die Geschäftsstelle.
Gegen eine Gebühr wird der Ausweis zugestellt.
Zum Antragsformular