Kurzzeitpatent
Gemäss Vollzugshilfe (Anforderungen an die Fangberechtigung) des Bundes ist für Anglerpatente und –Karten, welche eine Gültigkeitsdauer von einem Monat oder weniger haben, kein Sachkunde-Nachweis in Form eines Kurses zu erbringen. Mit dem Kauf eines Kurzzeit-Patents wird jedem Fischenden eine Sachkunde-Information (Faltblatt des Bundes) abgegeben, welche die wichtigsten tierschutzrelevanten Aspekte der Fischerei zusammenfasst.
ACHTUNG:
Einzelne Kanton gehen über die Vorschriften des Bundes hinaus und verlangen auch für Kurzzeitpatente den Sachkundenachweis Fischerei. Ein Kursbesuch lohnt sich also in jedem Fall um Probleme zu vermeiden.Informieren sie sich in jedem Fall vor Ort über die geltenden Bestimmungen.
Einschränkungen:
Wer keinen Sachkunde-Nachweis macht, d.h. wer sich nur mittels Broschüre oder Faltblatt über die tierschutzrelevanten Aspekte der Fischerei informiert und entsprechend nur ein Kurzzeit-Patent erwerben kann, darf nicht
- Fischen mit Widerhaken
- lebende Köderfische verwenden
- Fische kurzfristig lebend Hältern